"Bayernplan 2017" Brief an CSU
29.07.2017
Grüß Gott, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, Thomas Kreuzer,
liebe Parteifreunde der Gattung aufrechter Gang,
nach einiger Unterbrechung, setze ich, aus gegebenem Anlass, den Schriftver-kehr mit Ihnen, Herr Kreuzer, fort.
Zunächst vielen Dank, dass im Bayernplan 2017 der „Vierte Volksstamm“ nicht vergessen wurde. Allerdings ist es für das Schirmland und besonders für den Schirmherrn, nicht damit getan, die Heimatvertriebenen:
„weiterhin dabei zu unterstützen, ihr vielfältiges kulturelles und geistiges Erbe zu bewahren, sowie ihr Brauchtum lebendig zu halten“.
Kultur und Brauchtum sind wichtig, noch wichtiger sind aber die Menschenrechte und die unantastbare Würde des Menschen.
Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Zur „staatlichen Gewalt“ gehört zweifellos die CSU mit all ihren Mandatsträgern, auf den unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Ebenen.
Die Aufgabe dieser Mandatsträger wäre es zuerst, wie es das Grundgesetz fordert, für die Wiederherstellung der Würde des Menschen einzutreten die, die Voraussetzung für eine gute Nachbarschaft mit der CZ, sein müsste. Erst auf dieser Basis kann das „vielfältige kulturelle und geistige Erbe“ bewahrt, lebendig gehalten und auch in der Herkunftsheimat, dem Sudetenland, praktiziert werden..
Die Würde der Sudetendeutschen, „des Vierten Stammes in Bayern“ wird immer noch durch die Benes- Vertreibungsdekrete 5/12/16/26/33/71/108, nicht nur ange-tastet, sondern auf das schwerste verletzt.
Am Schlimmsten ist das Völkermord-Rechtfertigungsgesetz Nr. 115, dass alle Verbrechen an Deutschen und Ungarn, als Tat der nationalen Befreiung straffrei stellt.
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Gesetz Nr. 115/1946: Straflosstellung von Vertreibungsverbrechen
bis zum 28. Oktober 1945 (freie deutsche Übersetzung der
tschechischen/slowakischen Bezeichnung des Gesetzes Nr.
115/1946)
§ 1 Eine Handlung, die in der Zeit vom 30. September 1938 bis zum 28. Oktober 1945 vorgenommen wurde und deren Zweck es war, einen Beitrag zum Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zu leisten, oder die eine gerechte Vergeltung für Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziele hatte, ist auch dann nicht widerrechtlich, wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen wäre.
§ 2.1 Ist jemand für eine solche Straftat bereits verurteilt worden, so ist nach den Vorschriften über die Wiederaufnahme des Strafverfahrens vorzugehen.
§ 2.2 Zuständig ist das Gericht, vor dem das Verfahren erster Instanz stattgefunden hat oder, falls ein solches Verfahren nicht stattgefunden hat, das Gericht, das jetzt in erster Instanz zuständig sein würde, wenn die Rechtswidrigkeit der Tat nicht nach § 1 ausgeschlossen wäre.
§ 2.3 Trifft mit einer in § 1 genannten Tat eine Straftat zusammen, für die der Angeklagte durch dasselbe Urteil verurteilt wurde, so fällt das Gericht für diese andere Tat durch Urteil eine neue Strafe unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Schuldspruches.
§ 3 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft; es wird vom Justizminister und vom Minister für nationale Verteidigung durchgeführt.
Es ist ein Skandal und eine Schande für Europa, dass dieses Gesetzt nach wie vor Massenmorde und Verbrechen straffrei, stellt.
Es ist ein Debakel für die CSU von „guter Nachbarschaft“ zu reden, wie es der Ministerpräsident tut, obwohl dieses Gesetz nicht nur den Massenmord an Sudetendeutschen, sondern auch den feigen Mord an tausenden Bayer-ischer Soldaten, nach dem 8.Mai 1945. Sie hatten sich, im Bewusstsein, dass der Krieg zu Ende ist, CSR-Milizen, ergeben und wurden in Theresien-stadt und anderen Orten in der CSR, bestialisch ermordet. Diese feigen „Hinrichtungen“, wurden als heroische Tat der nationalen Befreiung, straffrei gestellt und sind es heute noch.
Ein Beginn von guter Nachbarschaft wäre es, wenn zumindest dieses Völkermord-Rechtfertigungsgesetz, zurückgenommen und damit die Ehre der Opfer zumindest „Posthum“, wiederhergestellt würde.
Wie es um die guten Nachbarschaftlichen Beziehungen bestellt ist zeigt der Beginn der Rede des Tschechischen Vizeregierungschef Pavel Bělobrádek, am Sudetendeutschen Tag 2017.
„Ich bin nicht gekommen um zu versöhnen oder um Verzeihung zu bitten, ich bin gekommen, weil ich eingeladen wurde um mit Freunden zu feiern“. (Feier zum gelungenen Landraub?)
Die lasche „Bayernplan-Formulierung 2017“, „von kulturellen Erbe bewah-ren“, widerspricht dem Grundsatzprogramm der CSU, in dem die unver-äußerliche Würde für alle Menschen und die Gewährleistung der Men-schenrechte und der Menschenwürde für alle Menschen, als „erster Auftrag“ der CSU, beschworen wird.
Aus dem Grundsatzprogramm der CSU.
139 – 145 Die Würde des Menschen ist oberster Grundwert und unmittelbarer Ausfluss des christlichen Menschenbildes. Aus ihr leiten sich alle Grundrechte ab. Sie verleiht dem Menschen Wert und Anspruch auf Achtung allein aufgrund seines Menschseins. Menschen werden frei und gleich geboren. Die Menschenwürde ist unabhängig von persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten, Leistungen und Erfol-gen. Sie ist unveräußerlich und gilt für alle Menschen gleichermaßen. Der Schutz der Menschenwürde und die Gewährleistung der Menschenrechte sind uns erster Auftrag.
Das ist der theoretische Anspruch, meiner Partei der CSU, zur unveräußerlichen Menschenwürde. Die Praxis sieht, zumindest für uns Vertriebene anders aus. Die Heilung unsere verletzten Menschenwürde kommt weder im Grundsatzprogramm noch im Bayernplan 2017 der CSU vor, denn sie würde ja den „Herzensanliegen“ unseres Ministerpräsidenten im Wege stehen.
In Wirklichkeit geht es, bei dem „Herzensanliegen“ um die Sanktionierung des „größten Landraubs, nach der Völkerwanderung“, (US-Präs.Bush) durch das Schirmland mit Hilfe einer Zweckänderung, die in der Satzung der Landsmann-schaft durchgepeitscht werden soll. Aber dieses Vorgehen, widerspricht halt wieder dem Grundsatzprogramm der CSU, das in Zeile 760 feststellt, dass das Eigentum geschützt und Enteignungen verhindert werden sollen. Der „Vierte Stamm“ wurde unrechtmäßig enteignet und das über Jahrhunderte geschaffene Eigentum wurde ihm geraubt. Wenn das Grundsatzprogramm der CSU, meiner Partei, nicht Makulatur werden soll, wäre es Aufgabe des Schirmherrn, bei seinen Tschechischen Freunden die Regelung dieses Landraubs anzumahnen..
Aus dem Grundsatzprogramm der CSU.
756 – 760 Wir stehen für das Eigentum. Die Soziale Marktwirtschaft gründet auf privatem Eigentum. Wer etwas Dauerhaftes aufbaut, wer sein Leben in die eigenen Hände nimmt, soll die Früchte seiner Arbeit auch behalten dürfen. Der Staat muss Leistung honorieren, Vermögensaufbau ermöglichen, Eigentum schützen und schleichende Enteignung verhindern.
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer,
die Passage im, Bayernplan 2017
„weiterhin dabei zu unterstützen, ihr vielfältiges kulturelles und geistiges Erbe zu bewahren sowie ihr Brauchtum lebendig zu halten“.
müsste so ergänzt werden:
Unabdingbar dabei ist die Aufhebung von Gesetzen und Dekreten die, die Würde der Vertriebenen und deren Menschenrechte, sowie die Menschen-würde der Opfer der Vertreibung heute noch verletzen. Ihr Recht auf die angestammte Heimat für sich und ihre Nachkommen ist zu sichern, sowie eine Regelung der Eigentumsfrage in die Wege zu leiten.
Mir ist bewusst, dass das für Sie, sehr geehrter CSU-Parteifreund Kreuzer, die Quadratur des Kreises wäre, denn diese Selbstverständlichkeit widerspricht dem „Herzensanliegen“ unseres Ministerpräsidenten, der die guten nachbarschaft-lichen Beziehungen zur CZ, über die Würde des Menschen, in diesem Falle über die des „Vierten Stammes“, stellt. Deshalb erwarte ich auch keine Antwort von Ihnen. Trotzdem musste der Brief, der sicher in den sozialen Medien verbreitet wird, geschrieben werden, damit Sie und unsere Parteifreunde sehen, dass die Mehrheit der Sudetendeutschen weder mit dem Kurs des Minister-präsidenten, noch dem der parteiorientierten Landsmannschaftsspitze und deren Verzichtskurs, einverstanden sein können, denn:
Die Würde des Menschen ist unantastbar – und nur würdelose Menschen verzichten auf ihre Würde und was schlimmer ist, auf die Würde der Opfer.
Mit freundlichen Grüßen, vom Mitglied des „Vereins für deutliche Aussprache“
Johann Slezak