Radio Prag Nachrichten: Donnerstag, 27. April, 2017
Türkei kritisiert Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern durch Tschechien
Das türkische Außenministerium hat die Resolution des tschechischen Parlaments verurteilt, in der die im Osmanischen Reich an Armeniern verübten Massaker als Völkermord anerkannt werden. Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Dienstag in einer Resolution den Genozid an den Armeniern genauso wie die Nazi-Verbrechen verurteilt, die an der jüdischen, slawischen und der Roma-Bevölkerung begangen wurden. Das türkische Außenministerium zeigte sich zudem enttäuscht von einem Brief des tschechischen Staatspräsidenten, Miloš Zeman, an den armenischen Geistlichen Barsegh Pilavchyan. Zeman bezeichnete den Völkermord an den Armeniern darin als eine der „schlimmsten Grausamkeiten, deren die Menschheit in moderner Zeit Zeuge war“.
Merke: „Absurdistan“ lässt grüßen. Die Tschechische Republik, die von namhaften Völkerrechtler des Völkermordes an den Sudetendeutschen bezichtigt wird, und bezogen darauf von Bernd Posselt das Motto des Sudetendeutschen Tags 2006 „ Vertreibung ist Völkermord – dem Recht auf die Heimat gehört die Zukunft“, kreiert wurde, bezichtigt die Türkei, mit Recht, des Völkermordes an den Armeniern. Das Tschechische Parlament hat die Völkermordgesetze gegen die Sudetendeutschen im Jahre 2002 einstimmig gebilligt. Scheinheiliger geht es nicht mehr. Zu den „schlimmsten Grausamkeiten in modernerer Zeit“ gehören wohl auch die Massaker an den Sudetendeutschen auf den Todesmärschen.
Der brave Soldat Schwejk lässt grüßen, aber der Griff auf die eigene schwejk‘se Nase wäre da ein Hohn. Herr Zeman, ein Kniefall vor den Sudetendeutschen Opfern der Tschechen wäre das Mindeste. Den Tschechischen Abgeordnetenhaus wäre dringend zu empfehlen, in die Reihung der Verbrechen, auch die Vertreibung und die Vertreibungsverbrechen an den Sudetendeutschen anzufügen und als Konsequenz darauf schleunigst, die Gesetze und Dekrete für ungültig zu erklären.
Seehofer am 3. Mai in Prag
Am kommenden Mittwoch wird Premier Bohuslav Sobotka (Sozialdemokraten) den bayerischen Premierminister Horst Seehofer in Prag empfangen. Hauptthema sollen die gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen sein. Der Freistaat Bayern ist innerhalb Deutschlands der wichtigste Handelspartner für Tschechien. Zudem wollen die Regierungschefs über bessere Verkehrsanbindungen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit verhandeln.
Natürlich werde ich den Ministerpräsidenten auf diese Haltung der CZ in Sache Völkermord aufmerksam machen, und ihn dringend ersuchen, in diesem Zusammenhang den Völkermord an den Sudetendeutschen zu thematisieren. Den Vorsitzenden der SL, Bernd Posselt, der ja den Leitspruch zum ST. 2006 „Vertreibung ist Völkermord“ kreiert hat, ersuche ich dringend, entsprechend bei seinen tschechischen Freunden zu intervenieren, sonst sind alle Reden eines Ministers Hermann, doch nur in den Wind gesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Slezak
Hans Slezak
Aubing-Ost-Straße 88
81245 München
Tel. +49 89 89711460
Zur Erinnerung, mein Bericht vom 14.04.2017
Sondermeldung:
Im Gerichtsverfahren Sudetendeutsche Landsmannschaft –Bundesverband e.V. gegen Ingolf Gottstein, wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegen die Sudetendeutsche Landsmannschaft, fand heute um 13.00 Uhr die Verhandlung vor dem Landgericht München I Az. 10 O 21826/16 statt. Um 16.00 Uhr wurde das Endurteil verkündet.
„ Die Klage des SL-Bundesverbandes gegen Ingolf Gottstein wird abgewiesen.“
Im Klartext heißt das, die Zwangsvollstreckung gegen die SL-Bundesverband ist rechtskräftig.
Ich war bei beiden Terminen dabei und habe das Urteil mit einem lachenden und einem weinenden Auge zur Kenntnis genommen.
Lachendes Auge deshalb: Weil die Bemühungen des Bundesverbandes und des Landesverbandes der SL; Ingolf Gottstein wegen angeblicher Nähe mit den „Reichsbürgern“ aus der SL auszuschließen offensichtlich keine Rolle spielt. Es ist also nicht ganz so einfach unliebsame Landsleute in die „Rechte Ecke“ zu stellen, um sie dann aus der SL auszuschließen.
Weinendes Auge deswegen: Weil der Ruf unserer Landsmannschaft wieder Schaden gelitten hat und unnötige Gerichts- und Rechtsanwaltskosten entstanden sind, die sicher wieder einen Spendenaufruf von GS. Lippert zur Folge haben werden.
Diese ganzen, kostspieligen Verfahren wären unnötig gewesen, wenn die SL den Anträgen der Bezirksgruppe Oberbayern, beginnend vor der Bundesversammlung 2015 bis jetzt, zur versuchten „Neufassung der Satzung,“ gefolgt wäre, die Mitglieder rechtzeitig informiert und einen Kompromiss zugestimmt hätte. All unsere Vorschläge wurden vom Präsidenten der Bundesversammlung, einen Juristen, nicht beachtet und schließlich hat sie die Bundesversammlung leider abgelehnt. Die Folgen dieser Kompromissunfähigkeit werden noch lange nachwirken und den Ruf der Landsmannschaft, als demokratisches Organ und den der Bundesversammlung als das SL-Parlament, nachhaltig schädigen.
Hans Slezak